Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Hier das Schutzkonzept des Kirchenkreises und die Arbeitshilfe für die Gemeinden zum download als überarbeitete Version. Broschüren sind auch im Jugendreferat erhältlich.

Das überarbeitete Konzept mit allen Neuerungen aus 2021

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Schutzkonz.KKGN überabeitet 18.11.21.pdf
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Am 1.September 2020 wurde das Schutzkonzept in einem Pressegespräch der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier die dazugehörige Presseerklärung

Präventiv arbeiten, um den Notfall zu vermeiden

 

Der Ev. Kirchenkreis Gladbach-Neuss legt ein Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vor, das den Gemeinden als Arbeitsgrundlage dienen soll.

 

Der Schutz von Menschen, die evangelischen Einrichtungen anvertraut werden oder sich ihnen anvertrauen, ist die Basis haupt- und ehrenamtlicher Arbeit im Kirchenkreis und in den Kirchengemeinden. „Menschen sollen sich bei uns jederzeit gut und sicher fühlen“, betont Superintendent Dietrich Denker. „Es ist wichtig, dass wir maximal transparent unterwegs sind, damit Notfälle möglichst gar nicht erst entstehen.“ Das sei vergleichbar mit den elektronischen Sicherheitssystemen im Auto, die helfen Unfälle zu vermeiden. „Wir brauchen hoffentlich keine Helden der Krisenbewältigung, weil wir die Krise vermeiden.“

 

Und zwar mit Hilfe eines Schutzkonzepts zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt, das als Arbeitsgrundlage für die 23 Gemeinden des Kirchenkreises dienen soll, die ihr jeweils eigenes Präventionskonzept innerhalb der nächsten zwei Jahre erstellen müssen. So sieht es das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor.

 

Das Schutzkonzept und die Arbeitshilfe des Kirchenkreises wurde von einem Arbeitskreis aus erfahrenen Jugendmitarbeitern erarbeitet. „Es ist praxisnah und umsetzbar“, erklärt René Bamberg (Jugendleiter Ev. Kirchengemeinde Jüchen). „Es verhindert Beziehungsarbeit nicht, sondern bereichert sie.“ Es sei wichtig, für das Thema zu sensibilisieren und eine dauerhafte Haltung zu vermitteln, unterstreicht Detlef Bonsack, Jugendreferent des Kirchenkreises.

 

Die vorliegende Broschüre erläutert anschaulich und beispielhaft, wie das Umsetzen des Schutzauftrags gelingen kann. Sie unterscheidet zwischen Grenzverletzungen, die unabsichtlich im Rahmen etwa von Spielen passieren können, und sexualisierter Gewalt, bei der es sich um bewusste und gezielte Übergriffe handelt. Sie benennt Signale, strukturiert das Vorgehen im Verdachtsfall und bietet Gemeinden so eine Grundlage für die eigenen Präventionsarbeit. Die Mitglieder des Arbeitskreises stehen den Gemeinden bei den ersten Schritten der Konzepterstellung als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Die Gemeinden erhalten das Konzept nun zugesandt und sind im Anschluss aufgefordert, Präventionsbeauftragte zu benennen, für die entsprechende Schulungen geplant sind. Entscheidend sei es, das Thema dauerhaft in die Gemeindearbeit zu integrieren, sagt der Superintendent. „Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens, in der Menschen sensibel und respektvoll miteinander umgehen.“ Dazu gehört es auch, Traditionen zu hinterfragen. „Es muss Kindern zum Beispiel freigestellt sein, an bestimmten Spielen, die zum Beispiel körperliche Nähe benötigen, teilzunehmen. Sie müssen nicht begründen, warum sie nicht mitmachen wollen und sie sollen auch nicht überredet werden“, sagt Angelika Erben-Neumann, Jugendleiterin in Mönchengladbach-Hardt.

 

Die Broschüre ist beim Jugendreferat des Kirchenkreises erhältlich und liegt auch als Download auf der Homepage des Jugendreferats und der des Kirchenkreises vor.

 


Hier weitere Arbeitshilfen zum Thema:

überarbeitete Arbeitshilfe der EKiR (neu 2021)

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