Unsere Präventionsangebote gegen sexualisierte Gewalt

Das Schutzkonzept des Kirchenkreises

Dieses Konzept wurde vom Arbeitskreis Schutzkonzept im September 2020 veröffentlicht und kann auch als Arbeitshilfe für das Erstellen eines Schutzkonzeptes in der Kirchengemeinde genutzt werden.

Zum download bitte auf das Bild klicken.

Original Broschüren im Jugendreferat erhätlich.

Alle Neuerungen, die nach Herausgabe der Broschüre von der Landeskirche verabschiedet wurden, sind hier zu finden.

Schulungstermine

Für Leitungsschulungen für Presbyterien bitte beim Jugendreferat Termin vereinbaren!

 

Grund/Basischulung von haupt- und nebenamtlich Mitarbeitende:

15.05.2024 · für die Region Ost · von 10 bis 13 Uhr 

Veranstaltungsort: 

Auferstehungskirche Weckhoven, Gohrer Straße 41, 41466 Neuss

Referenten: Rene Bamberg und Gerhard Thiemann

 

11.06.2024 · für die Region Süd · von 10 bis 13 Uhr 

Veranstaltungsort: 

Gemeindehaus Otzenrath, Hofstraße 60, 41363 Jüchen

Referent*innen: Angelika Erben-Neumann und Detlef Bonsack

 

25.06.2024 · für alle Regionen · von 18 bis 21 Uhr 

für diejenigen, die vormittags nicht teilnehmen können

Veranstaltungsort: 

Gemeindehaus Otzenrath, Hofstraße 60, 41363 Jüchen

Referent*innen: Gerhard Thiemann und NN

 

Für hauptamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit

20.06.2024 · von 9 bis 12 Uhr 

Veranstaltungsort: 

Gemeindehaus Hochneukirch, Bahnhofstraße 48, 41363 Jüchen

Referent*innen: Rene Bamberg und Detlef Bonsack

 

neue bzw. ungeschulte Presbyteriumsmitglieder

11.09.2024 · von 18 bis 21 Uhr 

Veranstaltungsort: Gemeindehaus in Giesenkirchen

Referent*innen: NN

 

Bitte melden Sie sich an philippus-akademie@ekir.de
 

Eigene Inhouse-Schulungen für einzelne Kirchengemeinden können angefragt werden per E-Mail beim Jugendreferat jugendreferat.gladbach-neuss@ekir.de oder telefonisch bei Detlef Bonsack 02166 6159-33 oder Mobil 0160 95644899

 



Die ForuM-Studie der EKD, vorgestellt am 25.01.24

von uns kurz zusammengefasst



Das Interventionsteam

Das Krisentean besteht aus den Mitarbeiter*innen des Arbeitskreises, die auch die Arbeitshilfe erstellt hat und wird bei Bedarf mit weiteren Mitgliedern aus verschiedenen Fachbereichen erweitert. Bei einem verhärteten Verdacht oder wenn Hilfe nötig ist, sollte es von den Präventionsbeauftragten benachrichtigt werden.  Die Kontaktdaten sind auf einem gesonderten Flyer zu finden.


Die Vertrauenspersonen

Der Kirchenkreis hat drei Vertrauenspersonen benannt. Frau Angelika Erben -Neumann, Frau Bianca Linden und Herr Detlef Bonsack.

Sie sind die direkte Ansprechpartner*innen für die Präventionsbeauftragten der Kirchengemeinden und für Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt. Sie halten Kontakt zur Landeskirche und werden dort regelmäßig weitergebildet. Sie sind Teil des Krisenteams.


Die Präventionsbeauftragten in den Kirchengemeinden

Jede Kirchengemeinde soll eine*n Präventionsbeauftragte*n benennen. Diese sind für das Thema sexualisierte Gewalt in den Kirchengemeinden Ansprechpartner*in. Im Presbyterium achten sie darauf, dass das Thema den notwendigen Raum findet.

Regelmäßig treffen sich die Beauftragten zu einem Ausstauschttreffen im Kirchenkreis.

Eine Liste der Präventionsbeauftragten wird hier noch veröffentlicht.


Unser Krisenplan

Das Verfahren im Falle einer Mitteilung oder eines Verdachtes ist im Krisenplan aufgezeigt. Es gilt für den Kirchenkreis, kann aber von den Gemeinden in ähnlicher, angepasster Form übernommen werden. Ein Krisenplan sollte jede Gemeinde aufstellen. Das bringt Sicherheit im Falle einer Beschwerde. Das Krisenteam und die Vertrauenspersonen  des Kirchenkreises helfen gerne bei Fragen zum Thema.


wichtige Ansprechpartner, weitere Infos,...

Hier gibt es weitere Infos zu Beratungsstellen, zu Adressen und Kontaktdaten und zum Flyer


Meldestelle der EKiR

Die Landeskirche hat eine Meldestelle eingerichtet. Bei einem erhärteten Verdacht besteht die Pflicht den Fall der Meldestelle zu melden. Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt https://www2.ekir.de/thema/missbrauch-sexualisierte-gewalt